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Tipps und Technik R170 » » Thema: News! Klarglas Scheinwerfer 2te Generation |
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 01.05.2007 um 23:17 Uhr  
| Nur zur Info woher meine Mutmaßung kommt:
"Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ bzw. ein kleines „e“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein.
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels „TÜV-Gutachten“, d. h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krad mitgeführt werden muss.
In Deutschland ist das entsprechende Bauteil somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das Kfz oder Krad eine Freigabe bzw. eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorliegt."
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"Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen." -----> genehmigte Scheinwerfer nach 1990 haben eine LWR aufzuweisen !!!
"sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt " ---> wäre mal interessant, DAS z.B. beim KBA nachzuprüfen und zu checken ob die Teile wirklich das "E" tragen dürfen
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Meine erachtens nicht !!!
--
Summer ist back again ... | Antworten
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Beiträge: 814
User seit 28.04.2007
| Geschrieben am 01.05.2007 um 23:57 Uhr  
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SilverCruiser schrieb:
Klopf mal mitm Finger oder dem Schlüssel auf die originalen drauf - bestes Colaflaschenplastik !!!
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Summer ist back again ...
Danke SilverCruiser, war vorhin in der Garage unten um mich selbst zu überzeugen. Sowas macht einen total porös. Kaum fährt man ein Auto 7 Jahre (EZ. 05/00) findet man heraus, dass es Plastikscheinwerfer hat. Jetzt will ich lieber nicht wissen, was die da als Rahmen verbaut haben. Vielleicht Spannbeton?
MfG
Hans
--
Wer länger bremst ist schnell spät dran ... oder so ähnlich. | Antworten
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Beiträge: 345
User seit 11.11.2005
| Geschrieben am 02.05.2007 um 00:43 Uhr  
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Der Hans schrieb:
Coolman schrieb:
Hallo Hans,
na dann schau Dir mal Deine original "Gläser" an, aber nicht enttäuschst sein denn die sind auch nur aus Kunststoff...
Gruss Robert
Hi Robert,
jetzt mach mich nicht schwach. Ich hätte meinen Wagen drauf verwettet, dass die originalen aus Echtglas sind. Muss ich mir glatt mal näher anschauen. Achso, muss ich ja sowieso beim Umbau.
MfG
Hans
--
Wer länger bremst ist schnell spät dran ... oder so ähnlich.
Hallo Hans,
das muß aber kein Nachteil sein, denn moderne Kunststoffe können heute viel mehr ab als einfaches Glas und wie Du selbst schon festgestellt hast, bei weitaus weniger Gewicht
Gruss Robert | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.05.2007 um 05:12 Uhr  
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SilverCruiser schrieb:
Hi Alex ... Aussagen aus dem Sinnzusammenhang gerissen sind kaum eine "Referenz" bezüglich dieser Angelegenheit.
Generell ist ALLES an meinem Wagen eingetragen, dafür muss ich mich auch nicht öffentlich rechtfertigen.
Mich wundert nur Graf Zahls Sinneswandel, der bei jeder Umrüstung / Schrauberei gleich nach TÜV-Zulässigkeit / Crash-Tests und Gutachten krakeeelt - Links auf diverse Thread (Windschitt / Bügelverkleidung, ect.) unterlasse ich mal an dieser Stelle, ich kann auch so argumentieren. Zudem ist er auch eingehend als Verfechter der "DU-DU-DU"-Fraktion bekannt ...
Bei den Scheinwerfern handelt es sich aber um SICHERHEITSRELEVANTE Teile, die ohne Zweifel wohl dazu noch illegal das "E"-Prüfzeichen tragen ... eine Austragung der LWR ist auf legalem Wege NICHT möglich, da war ich schon vor bald 15 Jahren dran gescheitert ---> sog. "Tunereitragungen" (ohne Werner nahezutreten) sind aus eigener Erfahrung nicht wirklich legal und jederzeit wieder austragbar - mit massiven Problemen und Finanzleistungen verbunden wie ich schonmal erfahren durfte ...
Es ist definitv was andres bzw. vertretbares sich ne Riemenscheibe reinzubauen - ursächlich wird dadurch kein Unfall geschehen - als an Beleuchtung / Fahrwerk / Karosserie rumzufrickeln. Dazu noch mit "Fake-Ware", die ein Prüfzeichen trägt, das de facto ohne die Einrichtung einer LWR KEINE Zulassung hat ... - geht das nicht schon unter Betrug ? Wo ist die Grenze ? ...
Ohne "Worst-Case" Szenarios heraufzubeschwören wie der Herr Graf gerne pflegt.... insbesondere weitestgehend theoretische wie die Blendung des Gegenverkehrs und es passiert ein Unfall (zitiere hier glaub ich Graf Zahl )... *lol* ... wird bei einer simplen TÜV-Abnahme das Fahrzeug durchfallen, da Scheinwerfer montiert sind, die keine LWR haben ...
Schwer zu kapieren ?
BTW - nur so nebenbei ... mein Lenkrad z.B. ist eingetragen und geprüft, obwohl ich es mittels ABE nicht müsste. DAS nur mal so nebenbei zu meiner Genauigkeit bezügl. Eintragungen.
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Bei Leistungssteigerungen sehe ich das etwas lockerer - wieviele Dieselfahrer an ihrer Fördermenge drehen, G60-Fahrer Laderräder montieren oder auch Turbofahrer am Wastegate schrauben scheint dir nicht bekannt zu sein .... denke es liegt in etwas bei 80 % des Fahrzeugbestandes... selbst bei spiessigen Familienkutschen wird geschraubt um etwas mehr Leistung zu erhalten ---> DAS hat aber kein gefälschtes "E"-Prüfzeichen aufgedruckt !!!!!
De Facto ist das Verstellen des Zündzeitpunktes bei alten Motoren schon eine Leistungssteigerung über dem erlaubten Maß ... geahndet wird das aber in der Realität nicht und es wird kaum ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr sein wenn das Fahrzeug im Bereich von 10-15 Prozent mehr Leistung aufweist.
Ilegale Scheinwerfer sind das aber sehr wohl !!!
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Schon interessant wie sich manche angesichts der Sache vom Saulus zum Paulus wandeln ...
Wie gehts weiter ?
...Riesige Heckflügel ?
....Lackierte Heckleuchten ?
....Illegale Lichtspielereien ?
...Xenon-Umbauten?
... die Grenze ist denke ich mit diesenScheinwerfern schon überschritten ....
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... und nun diskutiert mal schön weiter auf die 100 Beiträge hin Kekse / Chips und ne Flasch Bier hab ich bereit stehen Derweil erfreue ich mich an den 100 % legalen GEN1-Scheinis
--
Summer ist back again ...
Moin Cruiser
So langsam wird es auch für den Herrn Graf wieder richtig lustig- endlich an der Zeit die Chips & Biervorräte aufzustocken und sich auf amüsante Abende beim lesen solcher Postings einzustellen.
Du solltest bei deinem Schlagabtausch und Rechtfertigungen deine Texte schon etwas genauer studieren- es war schon immer gefährlich mit Halbwissen zu glänzen. So etwas macht dich nicht glaubwürdiger und trägt eher zur Belustigung der Gesellschaft bei
Ich verfahre jetzt einfach nach dem Motto "Finger still halten" und lieber das kühle Pils in der Hand behalten...ist besser für den Gemütszustand und ferner wäre es m.E. eh zwecklos mit jemanden zu diskutieren der die Scheuklappen bei diesem Thema eh' schon angeschnallt hat.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!
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| Geschrieben am 02.05.2007 um 10:27 Uhr  
| Zu dem Plastik vs. Glas bei Scheinwerfen: Gibt es denn heute überhaupt noch neue Fahrzeuge, deren Scheinwerfer aus Glas sind? Ich kann mir das ehrlich gesagt bei den heutigen Sicherheitsbestimmungen (Stichwort "Fußgängerschutz") nicht wehr vorstellen...
Was dieses "E11" auf den "2. Generation" angeht, so ist da mein Kenntnisstand wie folgt: Das E11 bedeutet ja "Zulassung in Großbritannien erfolgt". Laut einem englischen Bekannten sind dort aber LWR nicht zwingend vorgeschrieben, wie bei uns. Demnach können die Scheinwerfer in UK tatsächlich legal eingebaut und verwendet werden.
Die Regelung, daß alle Neuwagen ab Bj. 91 über eine manuelle LWR verfügen müssen, ist also ein rein deutscher Spezialfall. Und da sage nochmal jemand, die EU würde den Paragraphendickicht lichten
Gruß,
Harald | Antworten
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| Geschrieben am 02.05.2007 um 13:44 Uhr  
| Hi,
nach dem ich diesen Thread jetzt schon über einige Wochen verfolge, möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben .
Irgendwie kann ich der Aussage nicht glauben, dass jedes KFZ ab EZ 1990 zwingend eine LWR braucht, wie hier schon mehrfach gepostet wurde (über einen Link auf eine offizielle Seite, die diese Aussage bestätigt, wäre ich dankbar).
Was ich bis jetzt zu diesem Thema gefunden habe, ist nämlich nur folgendes:
a) StVZO, §50, Absatz 10: KFZ mit Gasentladungslampen (Xenon) müssen über automatische LWR verfügen.
b) ECE 48 (EU-Richtlinie, die die Installation von Beleuchtungseinrichtungen an KFZ regelt): Eine LWR ist dann vorgeschrieben, wenn der Abstrahlwinkel der Scheinwerfer (gemessen unter verschiedenen Beladungsszenarien), bestimmte Grenzwerte verletzt – siehe dazu http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs/r048r4e.pdf. Habe leider auf die schnelle keine deutsche Version gefunden.
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich mir die ECE 48 ansehe, dann sollte es – zu mindest theoretisch - legal machbar sein, die LWR aus den Papieren auszutragen. Allerdings dürfte dies nur sehr aufwendig per Einzelabnahme und unter erheblicher Reduzierung der zulässigen Achslast an der HA möglich sein.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass diese GEN2-Teile genauso gut zu einem 170 SLK passen wie Ralleystreifen zu einem Rolls Royce.
Gruß,
Patrik
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User seit 08.05.2005
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