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| Geschrieben am 12.10.2005 um 10:06 Uhr  
| Hallo Leute,
nun ist er kaputt.............
Gerstern Abend stehe ich wartend auf der Linksabbiegerspur als mir doch so ein Blöd.... aufs Heck auffährt. Laut der zum Unfallort gerufenen Polizei hat er anhand der Bremsspur mein Fahrzeug mit ca. 30 – 40 kmh getroffen.
Wie sich bei der Befragung herausstellte wollte er wohl auf der Linksabbiegerspur die Fahrzeuge auf der Geradeausspur überholen.
Jetzt ist meine Heckstoßstange schief, die rechte Heckleuchte steht raus, der Kofferraumdeckel ist verbogen / verzogen und das Dach geht nicht mehr zu.
Nachdem ich dann heute morgen um 7:00 Uhr bei 8 Grad offen zu DC gefahren bin, kam der nächste Niederschlag. Die Reparatur wird wohl langer als eine Woche dauern und ca. 7.000,- bis 9.000 Euro kosten.
Glücklicherweise hat der Unfallgegner schuld (Er bekam auch gleich ein Ticket von den netten Polizisten).
Kann man bei so einem Schaden Wertminderung geltend machen?
Und wenn ja wie hoch dürfte der sein?
Im Moment bin ich echt hin und her gerissen, ob ich den SLK lieber verkaufen sollte....
Übrigens an Rande: der SLK scheint ja ziemlich stabil zu sein, denn der OPEL der mir drauffuhr ist lt. Der Polizei wohl ein Totalschaden.....
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
PS. Bilder vom Schaden folgen heute Abend
--
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 12.10.2005 um 10:09 Uhr  
| Hallo Gonzo,
klar kannst du Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen. Nimm dir dazu aber auf jeden Fall gleich einen Anwalt, den zahlt die Gegenseite.
Wenn du den Wagen unrepariert verkaufst, wird dir möglicherweise die MwSt. des Schadens nicht ausbezahlt. Das würde ich mir also vorher genau ausrechnen.
Gruß
Guido | Antworten
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User seit 23.11.2004
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.10.2005 um 10:17 Uhr  
| Hallo Hannes,
nicht vergessen ein Sachverständigengutachten einzuholen. Kosten mußt Du zwar vorlegen, muß als weitere Schadensposition aber die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen. Der Gutachter wird feststellen, ob und in welchem Umfange eine Wertminderung eingetreten ist. Er wird auch die Reparaturdauer feststellen. Dann kannst Du auch Nutzungsausfall geltend machen.
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten (rede da in eigener Sache, bin selber einer ) Aber im Ernst: Ohne RA zieht die gegn. Haftpflicht die Schadensregulierung gewöhnlich lange hin (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).
--
Gruß aus Oberhessen
Elmer | Antworten
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User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 12.10.2005 um 10:37 Uhr  
| Hi Leidensgenosse,
einen ähnlichen Schaden hat auch mein SLK hinter sich, wenn auch nicht ganz so heftig. Eine Zahlung wegen Wertminderung steht Dir zu. Die Höhe wird im Gutachten des Sachverständigen ermittelt und richtet sich wohl nach Höhe des Schadens, Allgemeinzustand des Wagens vor dem Unfall und der aktuellen Marktsituation. In meinem Fall waren das bei einer Schadenshöhe von ca. 6000 Euro allerdings nur etwa 500 Euro. Die schlechteren Wiederverkaufschancen eines Unfallwagens werden daher meiner Meinung nach nicht ganz ausgeglichen. Weiterhin steht Dir entweder für die Reparaturdauer ein Leihwagen oder ein Nutzungsausfall (ca. 65 Euro pro Tag) zu, wenn Du auf den Wagen täglich angewiesen bist. Ausserdem gibt es noch eine allgemeine Pauschale für Unfallnebenkosten (ca. 25 Euro). Die Gebühren für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt bekommst Du auch ersetzt. Die Einschaltung eines im Verkehrsrecht beschlagenen Rechtsvertreters ist auf jedenfall einer zügigen und vor allem vollständigen Bearbeitung Deines Falles bei der gegnerischen Versicherung förderlich.
Die Reparatur im Heckbereich íst allerdings eine sehr heikle Sache, an die man nur eine erfahrene Werkstatt lassen sollte. Zu beachten ist auch, dass evtl. bei einer Fremdwerkstatt die Bedingungen der DC-Durchrostungsgarantie nicht eingehalten werden.
ciao & gute Besserung für Dein Auto
Andy
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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User seit 05.08.2004
| Geschrieben am 12.10.2005 um 10:41 Uhr  
| Moin Hannes,
das einzig Gute daran ist, dass dir offensichtlich nichts passiert ist!?
Dann beginnt nun also eine kurze SLK-lose Zeit. Wie lang das gehen wird weißt du scheinbar noch nicht. Bei Reparatur max. 10 Tage, bei Verkauf und Neuzugang X Tage.
Ich wünsche dir, dass du die richtige Entscheidung triffst!
Ansonsten kann ich mich Elmer nur anschließen - kann da aus Erfahrung berichten...
Und noch etwas: Kopf hoch, das wird schon wieder!
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Event 2005 - ich war dabei
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.10.2005 um 13:56 Uhr  
| Mein Beileid
Bei 8 Grad offen fahren ist sicher auch nicht so prickelnd aber wohl nichts gegen den materiellen und damit psychischen Schaden der hier zuhefügt wurde
--
Grüße aus der Nibelungenstadt,
Maik
Wenn die geistige Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge riesige Schatten.
>> R171 SLK 200 K - Iridiumsilber <<
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| Geschrieben am 12.10.2005 um 17:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 12.10.2005 um 17:30 Uhr ]
Hallo Leute,
danke erst einmal für euer Mitgefühl. Eine Entscheidung ob ich dem Wagen jetzt verkaufe oder nicht, habe ich erst einmal bis nach der Reparatur vertagt.
Im jetzigen Zustand würde ich eh nur Geld verlieren.
Meine Frau möchte den neuen......und ich mag ihn nicht leiden....
@Marco....Geld hat man(n) oder hat man(n) nicht.......ich habe bislang immer meine Autos bar bezahlen können
Roadsterlosen CLK-Cabrio Gruss aus HH
-GONZO-
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