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Tipps und Technik R171 » » Thema: Lackschäden am Vorführwagen... |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2004 um 13:52 Uhr  
| Da Du keinen Rechtsanwalt aufsuchen möchtst, bleibt Dir nur die eigenständige Recherche, was Du bei einem Kauf eines Vorführwagens erwarten darfst; Einfach bei einer Suchmaschine mal eingeben, dort wirst Du dann relativ schnell Rechtsauffassungen zu diesem Thema finden; Wie es jedoch darauf mit der Durchsetzung ohne RA klappt, ist eine andere Frage, da sie Dich ohne Druck wohl kaum aus dem Vertrag rauslassen werden, ausser vielleicht Du sagst Du nimmst nen neuen | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2004 um 14:38 Uhr  
| Wieder ein paar Hobbyjuristen am Start hier. Ohne Kenntnis des betreffenden Vertrages kann man hier nichts Vernünftiges sagen. Schau in deinen Vertrag. Wenn da tatsächlich nur sowas von "Vorführwagen" steht, sehe ich schwarz für die Nachbesserungspflicht von kleineren Lack- und Polsterschäden. So etwas würde ich nie unterschreiben, allenfalls eine "Absichtserklärung".
--
SLK 350 - Liefertermin 08/04 | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2004 um 15:11 Uhr  
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bateman schrieb:
Wieder ein paar Hobbyjuristen am Start hier. Ohne Kenntnis des betreffenden Vertrages kann man hier nichts Vernünftiges sagen. Schau in deinen Vertrag. Wenn da tatsächlich nur sowas von "Vorführwagen" steht, sehe ich schwarz für die Nachbesserungspflicht von kleineren Lack- und Polsterschäden. So etwas würde ich nie unterschreiben, allenfalls eine "Absichtserklärung".
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.....tja, auf dem Vertrag steht "Geschäftswagen Bestellung PKW, unter Anerkennung der beiliegenden Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen".
Was das jetzt genau bedeutet weiß vermutlich nur ein erfahrener Rechtsanwalt.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| Geschrieben am 07.09.2004 um 16:48 Uhr  
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Ebse schrieb:
bateman schrieb:
Wieder ein paar Hobbyjuristen am Start hier. Ohne Kenntnis des betreffenden Vertrages kann man hier nichts Vernünftiges sagen. Schau in deinen Vertrag. Wenn da tatsächlich nur sowas von "Vorführwagen" steht, sehe ich schwarz für die Nachbesserungspflicht von kleineren Lack- und Polsterschäden. So etwas würde ich nie unterschreiben, allenfalls eine "Absichtserklärung".
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.....tja, auf dem Vertrag steht "Geschäftswagen Bestellung PKW, unter Anerkennung der beiliegenden Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen".
Was das jetzt genau bedeutet weiß vermutlich nur ein erfahrener Rechtsanwalt.
bei einem mehrere Wochen alten Wagen dürfen keine Kratzer oder sichtbaren Beschädigungen sein, es ist doch praktisch ein Neuwagen
so würd ich ihn auf keinen Fall nehmen
--
Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5392
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.09.2004 um 17:25 Uhr  
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Perlico schrieb:
Hallo,
Vorführwagen = Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagen =
GENAU!
Abnutzungserscheinungen. Sollte jedem wohl klar sein, daß gerade Vorführwagen von vielen auf Teufel komm raus ohne Rücksicht auf Verluste geschrotet werden, frei nach dem Motto "ist ja nicht meiner". Und so sehen die Fahrzeuge dann eben teilweise auch aus. Ich würde niemals einen Vorführwagen kaufen, ist eben wie ein Fahrschulwagen. Kauf lieber einen neuen oder sobald möglich einen von einem Werksangehörigen.
Die Vorführwagen werden eben nicht sonderlich geschont ...
Gruss
Perlico
--
Ich weiß gar nicht, was die alle gegen die Beamten haben - die tun doch gar nichts ...
So sehe ich das auch.
Aus diesem Grunde habe ich mich bei meinem ersten SLK für ein Gebrauchtmodell entscheiden, bei welchem den Vorbesitzer das Geld ausgegangen war und die Bank das Auto beschlagnahmt und "günstig" verkauft hat, um den Kredit abzudecken.
Der Nachlaß, den DC für "Mitarbeiterwagen" ansetzt, erschien mir als viel zu gering. Alleine die Tatsache, daß der Wagen den Zeitbesitz ist, kostet nach meiner Einschätzung schon 10%.
Keiner bei DC wollte mir auch bestätigen, daß der Wagen nicht durch die Hände diverser Interessenten geht und die den Wagen quälen. Es hieß so schwammig, ja der wird einem Mitarbeiter zugeodnet und der fährt dann damit. Gleichzeitig hieß es aber auch, wenn der Wagen im Fuhrparkt steht, ist nicht ausgeschlossen, daß mal ein Anderer darauf zurück greift.
Dann lieber einen Jahreswagen von einem Werksangehörigen. Die pflegen die Autos in aller Regel sehr gut.
Gruß
Frank Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.09.2004 um 11:46 Uhr  
| Hallo,
Geschäftswagen und Vorführwagen sind zwei unterschiedliche Dinge, so hat man es mir in der Bremer Niederlassung erklärt. Der Geschäftswagen wird von einem DC-Mitarbeiter gefahren, der Vorführwagen wird bei den Kaufinteressenten verheizt. Stimmt diese Erkärung?
Gruß
Axel
--
Die Zeit vergeht sooo langsam, bis ich mit meinem neuen SLK 350 sooo schnell fahren kann... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 383
User seit 30.03.2004
| Geschrieben am 08.09.2004 um 18:39 Uhr  
| Die beschriebenen Beschädigungen sind so weit ich weiss "normale" Benutzungserscheinungen die beim Fahrzeuggebrauch entstehen können dabei ist das Alter nicht unbedingt entscheidend. Sogar kleine sogenannte "Parkdellen" von anderen Türen fallen darunter. Große Dellen und Kratzer fallen nicht darunter. Bei solch einem Kauf besteht immer das Risiko solch ein Fahrzeug zu bekommen. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.09.2004 um 18:13 Uhr  
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bateman schrieb:
Wieder ein paar Hobbyjuristen am Start hier. Ohne Kenntnis des betreffenden Vertrages kann man hier nichts Vernünftiges sagen. Schau in deinen Vertrag...
Da es sich um einen Standartvertrag handelt, den jeder Jurist, der schonmal von Mercedes und Autokauf gehört hat, kennt, könnte man durchaus etwas sagen; Was mich angeht, "mein Name ist Hase"
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