Version 1 mit Xenon.
Benötigt man nicht eine ABE wenn man die Scheinwerfer austauscht?
Gruß
Volker
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Man gönnt sich ja sonst nichts
Hallo Volker
Du brauchst nicht unbedingt eine ABE, wenn der Scheinwerfer eine Prüfnummer hat. Er muß dann aber beim Tüv eingetragen werden. Es ist eigendlich möglich jede Leuchte mit Prüfnummer, bei jedem Fahrzeug einzubauen. Solange sie richtig montiert und eingetragen werden. Gleiches gilt für die Rückleuchten
...warum wollen plötzlich so viele auf Xenon verzichten????
Ich hätte die Klarglasscheinwerfer wirklich gerne, keine Frage, aber auf ein Ausstattungsmerkmal, das heute eigentlich schon zur Serienausstattung gehört verzichten (vorallem eines, das man sich teuer erkauft hatte), niemals...warum auch.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK Liebhaber am 10.08.2004 um 21:13 Uhr ]
Hallo
Version 1 oder 2. Xenon, ehhh klor! Sollten die Scheinwerfer wirklich mal im Zubehör erhältlich sein, dann werden sie sicher unbezahlbar sein. Ok, wenn man die Elektrik aus dem alten Scheinwerfer umbauen kann wird es sicher billiger aber ich schätze das ein Scheinwerfer sicher noch 500 Euro kosten wird und somit schon sehr teuer. Ein original Xenonscheinwerfer kostet bei DC ca. 900.- Euro.
Aber vielleicht findet sich jemand, der die Scheinwerfer so wie auf den Bildern bauen würde und dazu noch günstig. Das wär´s!
Du brauchst nicht unbedingt eine ABE, wenn der Scheinwerfer eine Prüfnummer hat. Er muß dann aber beim Tüv eingetragen werden. Es ist eigendlich möglich jede Leuchte mit Prüfnummer, bei jedem Fahrzeug einzubauen. Solange sie richtig montiert und eingetragen werden. Gleiches gilt für die Rückleuchten
Dann ist es aber wichtig, dass der Hersteller diese Prüfnummer auch beantragt.