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Klatsch und Tratsch » » Thema: KFZ vertrag Wandeln |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 41
User seit 31.10.2011
| Geschrieben am 12.06.2013 um 18:42 Uhr  
| Hallo Zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben.
Habe außer meinen SLK noch einen Ford Focus den habe ich letztes Jahr bei einen Ford Händler neu gekauft. Nach ca. 400km musste in Fahrtrichtung rechts am Getriebe ein Dichtring gewechselt werden, bin aber nicht zu den Fordhändler gefahren wo ich das Fahrzeug gekauft habe sondern zu einen Fordhändler bei mir um die Ecke.
Leider wurde der Dichtring bis heute insgesamt 3X Gewechselt und immer noch nicht Dicht.
Jetzt meine Frage. Wie ist es jetzt mit einer Wandlung weil ich den Wagen ja nicht bei den Händler Reperieren lassen habe wo ich ihn gekauft habe.
Wie ist jetzt der Ablauf bei einer Wandlung
--
Gruß
Reiner
SLK 230 Bj.98 in Schwarz
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10877
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 12.06.2013 um 19:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 12.06.2013 um 19:50 Uhr ]
Moin Reiner!
Das erste Problem ist, dass sich in diesem Falle Ford erst einmal komplett raushält - es betrifft ganz alleine die ausführende Werkstatt. Wenn die Werkstatt schon dreimal nachgebessert hat dann sicherlich noch auf Garantie - da gibt es nicht viel zum Wandeln. Ich würde u.U. eine letzte Nachbesserung fordern und dann im Normalfall die Ford-Werkstatt wechseln.
Ich würde da nicht mit dem Hammer kloppen sondern noch einmal freundlich aber bestimmend eine Lösung bzw. eine endgültige Reparatur einfordern die den Mangel beseitigt.
Sollten die das Problem nicht in den Griff bekommen gibt es Möglichkeiten der Wandlung oder der Minderung. Natürlich mit Vorlage Deiner bisher verausgabten Kosten (Nutzungsausfall etc.). Eine evtl. Wandlung kannst Du ja "proforma" schon ankündigen wenn die andere Werkstatt - da wo Du gekauft hast! - genau so einen Murks baut. Das wiederum würde ich auch vertrauensvoll einem Rechtsverdreher aufs Auge drücken.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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S3r Kurvensau, 479Nm, 76mm Klappen-AGA ab Turbo,
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Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 12.06.2013 um 21:25 Uhr  
| N'Abend,
eine "Wandlung" gibt es schon lange nicht mehr - hier geht's um den Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Neuwagen.
Grundsätzlich kann nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Kaufvertrag zurückgetreten werden (in diesem Fall waren es wohl schon drei), hier muss auch keine Frist zur Nachbesserung mehr gesetzt werden.
Problematisch könnte allerdings tatsächlich sein, dass nicht der Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert wurde, sondern ein anderes Autohaus. Bei Mercedes wäre das kein Problem, die Nachbesserung durch eine Vertragswerkstatt kommt der des verkaufenden Autohauses gleich. Ich weiß aber nicht wie die Ford-Händler hier in Bezug auf Rechtsform und Haftung aufgestellt sind.
Da man hier im Forum nur unzureichend den kompletten Ablauf eines Rücktritts und seine speziellen Einzelheiten darlegen kann, rate ich zum Einlesen auf entsprechenden Webseiten und Aufsuchen eines Fachanwalts.
Gruß
Guido
--
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Beiträge: 10877
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 12.06.2013 um 21:31 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
N'Abend,
eine "Wandlung" gibt es schon lange nicht mehr - hier geht's um den Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Neuwagen.
Moin Guido!
Raider heisst ja auch schon länger Twix - der "Sinn" ist aber der Gleiche!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 248
User seit 08.08.2011
| Geschrieben am 13.06.2013 um 09:34 Uhr  
| Hei,
wie Olaf bereits schrieb, Du möchtest von einem Kaufvertrag zurücktreten, Vertragspartner ist immer das Autohaus und nicht der Hersteller. Vermutlich weiss das Autohaus noch nicht mal von Deinem Problem.
Um die Sache richtig auf die Schiene zu setzen, tust Du am Besten so als sei nichts gewesen und lässt die nächste Nachbesserung von dort erledigen, wenn dann noch eine Nachbesserung nötig sein sollte kannst du ja die Maschinerie in Gang setzen.
Alles andere wäre auch unfair. der Dichtring wird wahrscheinlich immer wieder undicht, da die Oberfläche der Welle vermutlich Mängel aufweist. Beim dritten Versuch neue Welle rein und alles ist gut
--
Gruß aus Köln
René
-----
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.06.2013 um 21:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von LuckySLK am 13.06.2013 um 21:26 Uhr ]
Den Rücktritt vom Kaufvertrag kann man immer nur mit dem Vertragspartner, also dem Autohaus, wo das Fahrzeug gekauft wurde verhandeln.
Auch wenn die Reparaturversuche während der Garantiezeit erfolgten kann man vom Vertrag zurücktreten.
Der Vertragspartner wird den Rücktritt vom Vertrag möglichst lange verzögern, da es für ihn mit jedem weiteren Kilometer, den Du fährst günstiger wird, umgekehrt für Dich ungünstiger.
Ob es sich für Dich überhaupt lohnt hängt vom Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe ab.
Einen Überblick findest Du hier:
http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz
Ich habe mit einem Audi-AZ eine A6 "Rückwandlung" hinter mir. Man braucht schon gute Nerven. Die Gegenseite zieht alle Register. Letzendlich hat mir die Verbraucherzentrale NRW sehr geholfen. Für kleines Geld, damals 18 €
--
Grüße, Lutz
_________
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Wenn man meint der SL sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen... | Antworten
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