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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietvertrag nach 1 Monat wegen Eigenbedarf gekündigt |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2059
User seit 29.04.2007
| Geschrieben am 06.10.2009 um 19:28 Uhr  
| Hallo zusammen,
wir brauchen Hilfe und kommen nicht weiter. Der Eine sagt hüh, der Andere hott, wir wissen nicht mehr was wir glauben sollen und was nicht und Halbwissen reicht uns nicht, wir brauchen Fakten.
Also:
Unsere Tochter hat zum 01.09.09 eine neue Wohnung bezogen. Am 30.09.09 hatte sie die Kündigung zum 31.12.09 wegen Eigenbedarf im Briefkasten.
Natürlich könnte man dem Vermieter unterstellen, dass er dieses schon bei Vertragsabschluss gewusst hat, aber das bringt uns nicht weiter. Wir wollen auch nicht mit einem Anwalt "böses Blut" und unnötige Kosten verursachen, denn es ändert nichts an der Tatsache, dass sie dort wieder ausziehen muss.
Unsere Frage: Sollte sie früher eine andere Wohnung finden (z.B. zum 15.11.), müsste sie dann trotzdem für die "alte Wohnung" bis zum 31.12.09 die Miete bezahlen, also quasi doppelte Miete? Sie kann doch nichts dafür, dass sie in diese Situation geraten ist. Könnt uns helfen?
Viele Grüße
Doris
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10870
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 06.10.2009 um 19:43 Uhr  
| Hallo Doris,
miene Mietrechtlichen Kenntnisse sind dahingehend zu gering, um Euch eine rechtlich sicher Antwort zu geben, aber mir / uns persönlich würde folgender Weg einfallen:
Gespräch mit dem Vermieter und mal vorab klären wie er dazu steht und dann ähnlich wie im Arbeitsrecht dann einen Aufhebungsvertrag machen.
Ein Versuch wäre es sicher wert.. wir wünschen jedenfalls viel Glück dabei und dass Ihr schnell eine neue Bleibe für Eure Tochter findet.
Herzliche Grüße,
Matthias und Sabine | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 06.10.2009 um 19:50 Uhr  
| Moin Doris
Wenn er die Kündigungsfrist einhält und Eigenbedarf anmeldet komt ihr wohl aus der Nummer nicht mehr raus
Ist ärgerlich, keine Frage, inwieweit das mit dem Eigenbedarf stimmt ist fraglich ud schwer nachprüfbar---sollte sich tatschlich ein Schwindel auftun seid ihr wieder da wo ihr nicht hin wolltet-beim RA.
Ich bin auch der Überzeugung das deine Tochter bis zum letzten Tag zahlen muss..wenn nicht allzu viel Wirbel um die Sache gemacht wird wäre es mehr als Rechtens wenn der Vermieter Euch entgegenkommt, sollte deine Tochter eher aus der Wohnung ausziehen.
Die Fakten der Mietsache stehen- und die gelten bis zum angegebenen Datum.
Kleine Sache aus eigener Sache: ich habe sogar bei meiner separat angemieteten Garage eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufnehmen lassen um nicht wegen solcher Eskarpaden mit meinem abgemeldeten SLK im Winter draussen zu stehen..
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
http://adel-verpflichtet.blogspot.com/
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 07.10.2009 um 07:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.10.2009 um 07:17 Uhr ]
Doris171 schrieb:
...
Natürlich könnte man dem Vermieter unterstellen, dass er dieses schon bei Vertragsabschluss gewusst hat, aber das bringt uns nicht weiter. Wir wollen auch nicht mit einem Anwalt "böses Blut" und unnötige Kosten verursachen, denn es ändert nichts an der Tatsache, dass sie dort wieder ausziehen muss.
...
Viele Grüße
Doris
Hallo Doris,
das finde ich eine lobenswerte und pragmatische Einstellung! Natürlich schreien hier trotzdem wieder alle "Mieterschutzbund" oder gar "Rechtsanwalt". Aber was soll das - ist es verboten, erstmal mit dem Ansprechpartner direkt zu reden, statt ihn gleich zu provozieren? Wer logisch denkt, fragt doch wohl erst mal den Vermieter:
1. Warum so plötzlich der Eigenbedarf? Er wird das kaum getan haben, um Euch zu ärgern, denn er hatte ja damit selbst auch unnötigen Aufwand. Klärt das, und die Athmosphäre wird sicher schon ganz anders sein.
2. Ist eine Übergabe auch vor dem 31.12. schon möglich, d.h. würde der Vermieter die Wohnung ggf. sowieso auch gern vor dem 31.12. schon selbst nutzen? Falls nein, kommt er Euch vielleicht wegen der Kurzfristigkeit von sich aus entgegen?
Ärgerlich sind aber natürlich der ganze doppelte Aufwand und evtl. Zusatzkosten. Ich hoffe, die Wohnung wurde nicht durch einen Makler vermittelt und kostete Euch auch noch Provision?
--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________
SLK Nr. 6 seit '97: R171 350 7G iridiums., EZ 07/2004
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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| Geschrieben am 07.10.2009 um 07:50 Uhr  
| Moin ABC,
der Eigenbedarf war doch offensichtlich absehbar?
Daher dürfte die Eigenbedarfskündigung unakzeptabel sein, wenn der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund schon vor Vertragsabschluss vorlag oder absehbar war.
Nicht jeder kann so auf „dicke Hose“ machen wie Du, dem dann auch Umzugs-, Makler- und Renovierungskosten, aber auch höhere Mietausgaben für die neue Wohnung egal sind.
Es spricht aber nichts gegen einen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung
Gruß
Bernd | Antworten
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